Tausende Journalisten und Autoren in Deutschland werden sich freuen: Gestern gab die VG Wort bekannt, dass sie endlich das Geld auszahlen wird. Für viele Journalisten sind diese Ausschüttungen eine willkommenes Zubrot. Damit werden Verwertungen, etwa durch Ausdrucken oder Pressespiegel, vergütet.

Doch in allen aktuellen Artikeln zu der VG-Wort entscheidung, etwa bei (Meedia), Carta oder im ausführlichen Artikel im Journalist, fehlt leider ein entscheidender Aspekt. Denn die VG Wort und ihre Praxis, einen Teil des eingesammelten Geldes auch an die Verleger auszuschütten, verstößt wahrscheinlich gegen EU-Recht. Der Hintergrund ist die „Luksan-Entscheidung“ und die Argumentation dahinter, die der Medienrechter Norbert Flechsig von der Unisersität Tübingen erläutert.

Aber den Journalisten dürfte das egal sein. Sie bekommen erst mal ihr Geld, wenn auch unter Vorbehalt. Und selbst wenn man der EuGH-Entscheidung folgt, für die Urheber wird es dann höchstens noch etwas mehr Geld, welches an sie ausgeschüttet wird.

 

Nachtrag: In einem älteren Artikel berichtete auch Carta über das Lusan-Urteil.