Tausende Journalisten und Autoren in Deutschland werden sich freuen: Gestern gab die VG Wort bekannt, dass sie endlich das Geld auszahlen wird. Für viele Journalisten sind diese Ausschüttungen eine willkommenes Zubrot. Damit werden Verwertungen, etwa durch Ausdrucken oder Pressespiegel, vergütet.
Doch in allen aktuellen Artikeln zu der VG-Wort entscheidung, etwa bei (Meedia), Carta oder im ausführlichen Artikel im Journalist, fehlt leider ein entscheidender Aspekt. Denn die VG Wort und ihre Praxis, einen Teil des eingesammelten Geldes auch an die Verleger auszuschütten, verstößt wahrscheinlich gegen EU-Recht. Der Hintergrund ist die „Luksan-Entscheidung“ und die Argumentation dahinter, die der Medienrechter Norbert Flechsig von der Unisersität Tübingen erläutert.
Aber den Journalisten dürfte das egal sein. Sie bekommen erst mal ihr Geld, wenn auch unter Vorbehalt. Und selbst wenn man der EuGH-Entscheidung folgt, für die Urheber wird es dann höchstens noch etwas mehr Geld, welches an sie ausgeschüttet wird.
Nachtrag: In einem älteren Artikel berichtete auch Carta über das Lusan-Urteil.
Sorry, aber der Luksan-Aspekt fehlt auf Carta gerade nicht. Siehe: http://carta.info/46437/was-bedeutet-das-luksan-urteil-des-europaischen-gerichtshofs-fur-die-urheber/
Danke für den Hinweis, habe den Link grade ergänzt. Gemeint war, dass dieser Aspekt in der aktuellen Berichterstattung vollkommen untergeht.
Hab es auf Carta unter dem Text ergänzt, danke für den Hinweis.
Fur Texte im Internet gibt es zwei verschiedene Ausschuttungen, die regulare Ausschuttung mit Zugriffszahlung und die Sonderausschuttung. Auch der Abschluss eines vollstandigen Wahrnehmungsvertrages ist nicht erforderlich, wird aber empfohlen, da der Wahrnehmungsvertrag fur Sie kostenlos ist und Sie damit auch weitere Ihrer Rechte einfach uber die VG WORT wahrnehmen konnen.
Normalerweise schuttet die VG Wort allen Autoren die VG-Wort-Tantiemen zunachst netto – also ohne Berucksichtigung der Umsatzsteuer – aus.